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Häufig gestellte Fragen zur Schwimmausbildung

  • Mindestalter 5 Jahre
  • Mindestgröße, gemessen an den Schultern, 90 cm (damit das Kind sicher auf dem Beckenboden steht)
  • eigenständiges Duschen
  • Außerdem benötigen wir die Selbsterklärung zum Gesundheitszustand Ihres Kindes

  • absolviertes vorheriges Abzeichen (in der Reihenfolge Seepferdchen, Bronze, Silber, Gold)
  • formloser Einstufungstest durch die Trainer der Abzeichen
  • Außerdem benötigen wir die Selbsterklärung zum Gesundheitszustand Ihres Kindes

  • Schwimmhalle Erik-Nölting-Schule, Richard-Dehmel-Straße 10, 45527 Hattingen
  • Schwimmhalle im Schulzentrum Holthausen, Lindstockstraße 2, 45527 Hattingen

Wir bilden an zwei Standorten aus. Ihr Kind an beiden Standorten gleichzeitig auszubilden ist organisatorisch nicht möglich. Bitte entscheiden Sie sich für einen Standort.

Die Ausbildung im Erik-Nölting-Schwimmbad findet montags statt. Die Ausbildung in Holthausen findet mittwochs statt. Die Dauer des Schwimmunterrichts beträgt jeweils 45 Minuten. Genaue Zeiten, nach Abzeichen aufgeschlüsselt, finden Sie auf unserer Themenseite.

Wie haben uns als Verein für ein Kurssystem mit einer festgelegten Stundenanzahl entschieden. Die zur Erlangung eines Abzeichens benötigte Kursanzahl ist nicht vorhersehbar und variiert je nach Vorkenntnissen des Teilnehmers. Erfahrungsgemäß ist der Erwerb des Seepferdchens in 20-25 Unterrichtseinheiten möglich. Die weiteren Schwimmabzeichen können in der Regel in 15- 20 Einheiten erworben werden.

Eine Probestunde ist nur in begründeten Ausnahmefällen und nur nach vorheriger Absprache zum jeweiligen Kursbeginn möglich. Aufgrund der begrenzten Kapazitäten ist in jedem Fall eine vorherige Anmeldung für den Schwimmkurs notwendig.

Die Kurskosten finden Sie in der Kursausschreibung. Um an der Schwimmausbildung teilzunehmen, muss Ihr Kind zusätzlich Mitglied unseres Vereins sein. Der Mitgliedsantrag ist spätestens mit der Teilnahmebestätigung einzureichen.Nachdem Ihr Kind sein Abzeichen absolviert hat, erhalten Sie einen Schwimmpass und einen Stoffaufnäher.

  • Badebekleidung (Badeanzug, enganliegende Badehose)
  • Handtuch
  • Duschzeug
  • bei Bedarf Badeschlappen
  • bei langen Haaren: Haargummi

Bei der Schwimmausbildung soll generell von der Nutzung von Schwimmbrillen abgesehen werden. Nähere Informationen finden Sie hier:

In den Ferien und an Feier- und Brückentagen findet keine Schwimmausbildung statt. Bitte beachten Sie die Informationen auf unserer Homepage, sowie ggfs. Aushänge in den Schwimmbädern bezüglich Badschließung, Terminen und weiteren Veranstaltungen. Über das Kurssystem erhalten Sie zusätzlich eine Mail. Wir bitten um Verständnis, falls die Schwimmstunde auch kurzfristig ausfallen muss. Dies kann verschiedene Ursachen haben, beispielsweise Reparaturen an den Schwimmbädern.

Sofern Ihr Kind kein Interesse mehr an der Schwimmausbildung hat, bitten wir sie, uns dies kurz per Mail oder über Ihre Bestätigungsmail mitzuteilen.Eine anteilige Erstattung der Kursgebühren ist leider grundsätzlich nicht möglich.

Unsere Aufsichtspflicht beginnt in der Schwimmhalle. Daher bitten wir Sie, Ihre Kinder nicht in die Halle zu begleiten. Leider stehen baubedingt keine Möglichkeiten zur Verfügung, Ihrem Kind bei der Schwimmausbildung zuzusehen. Auch würde sich die hierduch entstehende zusätzliche Ablenkung der Kinder negativ auf den Unterricht auswirken.

Schwimmbrillen in der Ausbildung

Merkblatt vollständige Originalversion zum Download

Schwimmen & Tauchen in der Ausbildung:
Einsatz von Schwimmbrillen und Limitierungen

Die notwendigen Tauchleistungen bei Schwimm- und Rettungsschwimmprüfungen
müssen gemäß Deutscher Prüfungsordnung ohne Hilfsmittel und damit auch ohne
Schwimmbrille oder Tauchmaske (auch Tauchbrille genannt) absolviert werden.
In der vorbereitenden Ausbildung sollten Tauchleistungen aus methodischen
Gründen immer ohne Schwimmbrille absolviert werden, falls nicht gravierende Argumente
(z.B. eine starke Fehlsichtigkeit diese als Korrekturmedium oder zum
Schutz von unbedingt zu tragenden Kontaktlinsen) dagegen sprechen. Für die Prüfungsabnahme
existieren keine Ausnahmen.
Diese Empfehlung dient der besseren Wassergewöhnung und hilft dem Anfänger sich
natürlich orientierend mit dem ungewohnten Medium Wasser auseinanderzusetzen.
Ist eine Schwimmbrille erforderlich, so darf diese bis maximal 2 m Tauchtiefe (für
kurzes Abtauchen innerhalb 20 Sekunden) benutzt werden, weil in diesem Bereich
kein Schaden für die Augen zu befürchten ist. Dabei sollten möglichst am Rand gepolsterte
Schwimmbrillen bzw. weiches Material der Brillenkörper benutzt werden,
die auf dem knöchernen Augenrand sitzen (und abgedichtet werden).
Ab einer Tauchtiefe von 2 Meter ist auf eine Druckausgleichsmöglichkeit durch Einschluss
der Nase in die Maske zu achten („Tauchmaske“).

Hintergrundinformationen zu den ausgesprochenen Empfehlungen:
Medizinische Aspekte:

Mit zunehmender Tauchtiefe kommt es zu einem ansteigenden Druck auf die Schwimmbrille und
Tauchmaske, der im Fall einer Schwimmbrille (fehlende Möglichkeit durch die Nase Luft einzubringen)
nicht ausgeglichen werden kann. Nach dem Gesetz von Boyle-Mariotte erhöht sich mit zunehmender
Tiefe der Unterdruck in der Schwimmbrille. Dieser unterdruckbedingte Sog auf die Haut und
Augen führt ab einer gewissen Stärke und Dauer der Einwirkung zu Einblutungen in der Haut und
Bindehaut, einem sogenannten Barotrauma.
Bei Schwimmbrillen mit elastischem Rand, die sich auf knöchernen Strukturen abstützen, besteht
eine etwas bessere Kompensationsmöglichkeit, als bei den starren Schwimmbrillen, die sich direkt
auf den Lidern abstützen. Die sogenannten Schwedenbrillen können daher generell nicht für die
Verwendung empfohlen werden.
Aus medizinischer Sicht kann in Einzelfällen das Tragen von Schwimmbrillen durchaus sinnvoll sein,
z.B. bei starken Sehfehlern, die auch über Wasser zur Orientierungslosigkeit führen (entweder Brille
mit optischen Gläsern oder Schutz von Kontaktlinsen). Des Weiteren sind dem Schwimmbadwasser
desinfizierende Substanzen zugesetzt, die reizende Wirkungen auf die Binde-/Schleimhäute haben
können, in Kombination mit vorhandenen Allergien kann es hier zu besonders beeinträchtigenden
Reaktionen kommen.
Methodisch-didaktische Aspekte:
Bei der Wassergewöhnung und dem Schwimmenlernen sollten keinerlei Schwimmbrillen getragen
werden. Hier sollte vielmehr die Überwindung des Lidschlussreflexes bei Wasserkontakt gezielt geübt
werden. Dieses ist ein wichtiges Lernziel, um im späteren Fall des plötzlichen Wasserkontaktes
(Sturz ins Wasser, Verlust der Schwimmbrille) eine Orientierungslosigkeit und Panik zu verhindern.
Ziel der Ausbildung sollte also immer die Toleranz des Wasserkontaktes sein und nicht diesen durch
eine Brille bereits frühzeitig auszuschließen.
Das Sehen unter Wasser entspricht einer Sehschärfe unter 2% (Blindheitsgrenze), so dass hier oftmals
der Wunsch nach einer Brille zum Tauchen entsteht, hier sollte aber primär durch entsprechend
kontrastreiche Gegenstände in der Anfängerschwimmausbildung gegengesteuert werden.
Eine andere Situation besteht selbstverständlich nach Abschluss der Schwimmausbildung bei regelmäßig
trainierenden Schwimmern. Hier stehen die Orientierungsfähigkeit und der Schutz vor den
desinfizierenden Wasserzusätzen bei langen Kontaktzeiten im Vordergrund.
Beim Springen vom Brett oder Turm sollte aufgrund des Verletzungsrisikos generell keine
Schwimm- oder Tauchmaske getragen werden. Diese können durch Verrutschen und Druck zu Schäden
führen.


Quellen / Literaturhinweise:
• D Schnell et al.: Tauchen mit Schwimmbrillen. Deutsche Zeitschrift für Sportmedizin 2008;59(3):68-72 (Nachdruck:
Caisson 2009;24(1):19-23 [http://gtuem.praesentiert-ihnen.de/caisson_01-09.pdf])
Mitwirkendende Organisationen:
Die Erstellung dieses Merkblattes erfolgte in Zusammenarbeit mit dem Ressort Sportophthalmologie des Berufsverbandes
der Augenärzte Deutschlands, http://www.auge-sport.de

 

 

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